Demokratische Rechte

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Kindersex ist Menschenrecht – Volker Beck (Grüne)

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Das Strafrecht ändern?: Plädoyer für realistische Neuorientierung der Sexualpolitik

  

in: Angelo Leopardi (ed.), Der pädosexuelle Komplex, Berlin, Frankfurt (Main):
Der nachfolgende Beitrag stammt von Volker Beck, der für „Schwulenreferat“ der Grünen im Bundestag zuständig ist.
[…]
[S.260] Der Sonderausschuss des Deutschen Bundestags hatte 1973 bei der Vorbereitung des 4. Strafrechtserneuerungsgesetzes versucht, seiner Arbeit eine rationale Erläuterungung der Problematik zugrunde zu legen Foerster, S.28-34 (1988). Angesichts der Bedenken der geladenen Experten hinsichtlich der Behauptung, gewaltlose pädosexuelle Erlebnisse störten die sexuelle Entwicklung eines Kindes, verpflichtete sich der Sonderausschuss mit seiner Definition des zu schützenden Rechtsgutes als der „ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes“ immerhin einer sachlichen Argumentation. Allerdings hat der Sonderausschuss sich selbst bei seinen Vorschlägen nicht daran gehalten und sich wieder besseres Sachverstandigenwissen für generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden.
Obwohl dieser Ansatz einer rationalen Auseinandersetzung mit dem Problem der P. 176 nicht gleich zum Erfolg führte, scheint er mir der einzige Ausgangspunkt für eine tatsächliche Verbesserung der rechtlichen Situation der Pädophilen.
 

 

[S. 261-262] Jäger hat recht, wenn er meint, dass es am aussichtsreichsten ist, die politische Diskussion zu führen, indem man die Reform an dem misst, was die Reformer sich vorgenommen hatten. Hierzu formulierte er sieben programmatische Thesen, von denen ich vor allem die ersten sechs – hier im Wesentlichen wiedergegeben – massgeblich für eine reformistische Sexualstrafrechtspolitik halte:

1. Das Strafrecht dient allein dem Rechtsgüterschutz. Gesetzgeber ist daher nur legitimiert, sozial gefährliche Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen.
2. Die Schädlichkeit oder Gefährlichkeit des zu beurteilenden Verhaltens bedarf des empirischen Nachweises.
3. Selbst wenn der Nachweis der Gefährlichkeit gelingt, darf eine Strafvorschrift nur geschaffen werden, wenn Unrechtsgehalt und Schädlichkeit so gravierend sind, dass die Strafbarkeit nicht unverhälnismässig, also als Überreaktion erscheint.
4. Nur tatbestandstypische Gefahren sind zu berücksichtigen. Strafvorschriften, die gefährliche und ungefährliche Verhaltenweisen gleichermassen umfassen, sind nicht zu rechtfertigen.
5. Zu den gesicherten Auffassungen heutiger Kriminalpolitik gehört auch, dass das Strafrecht nur die ultima ratio im Instrumentarium des Gesetzgebers ist, die Strafbarkeit also nur das äusserste Mittel der Sozialpolitik sein darf. Bevor sich der Gesetzgeber zur Anwendung dieses letzten und äussersten Mittels entschliesst, hat er zu prüfen, ob nicht andere, ausserstrafrechtliche Mittel zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter ausreichen.
(Herbert Jäger, Möglichkeiten einer weiteren Reform des Sexualstrafrechts, in: Dannecker/Sigusch: Sexualtheorie und Sexualpolitik. Stuttgart 1984, S.68f.)
[…]

[S. 263] Man wird nicht umhin können, sich bei dieser Diskussion mit den Argumenten der Frauenbewegung auseinanderzusetzen und die Perspektive der Feministinnen, die oft auch durch frühsexuelle Kontakte mit Vätern und Onkeln traumatisch geführt worden ist, ernstzunehmen.
Als Etappenziel kann hier nur eine Versachlichung der Diskussion um das Problem der Pädosexualität vorgeschlagen werden. Als strafrechtliche Perspektive wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige „Schutzalter“ von 14 Jahren zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder auch eine Strafabsehensklausel. Eine Diskussion um eine solche Reform des P. 176 würde sicherlich einem entkrampfteren und weniger angstbesetzten Klima den Weg bahnen. Eine Strafabsehensklausel, würde sie durchgesetzt, würde eine tatsächliche Auseinandersetzung vor Gericht, und, wenn die Bewegung stark genug ist, in der Öffentlichkeit um die Frage einer eventuellen Schädigung eines Kindes durch sexuelle Kontakte mit einem Erwachsenen ermöglichen. Wer jetzt einwendet, dass man die Gerichte kenne und dort der Fortschritt nicht gerade Urständ feiert, hat sicher recht, aber die Alternative sieht nicht besser aus: Ein Vertrauen darauf, durch noch so starken öffentlichen Druck eine Mehrheit für die Streichung des Sexualstrafrechts im Parlament zu erhalten, scheint reichlich naiv.

Immerhin – und das macht langfristig Hoffnung auf ein „Reförmchen“ auch gerade beim P. 176 StGB – hat der Sonderausschuss des Bundestages damals gerade für diesen Paragraphen eine erneute parlamentarische Diskussion für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich die jetzige Definition des zu schützenden Rechtsgutes sexualwissenschaftlich nicht mehr halten lasse. Wer für die Lebens- und Rechtssituation der pädophilen Menschen etwas erreichen will, muss diese Diskussion mit Aufklärung und Entmythologisierung vorbereiten, eine blosse Ideologisierung der Gegenposition zum Sexualstrafrecht kann hierin ihres realpolitischen Misserfolgs sicher sein.
[…]
[S.266] Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.
[S. 268] Auch wenn das Strafrecht als ultimo ratio hier nicht das geeignet Mittel ist, muss zumindest eine Antwort auf den von den Feministinnen artikulierten Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens, gefunden werden. Bevor dies nicht der Fall ist, wird ein unaufrichtiges Kinderbild, das die uneingeschränkte Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität (auch für Kleinkind?) einschliessend, einem mythischen Kinderbild gegenüberstehen, das von einer generellen Unfähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung und einer generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten Irrationalität auf beiden Seiten Schielen auf Populismus statt sachgerechter Auseinandersetzung.

Und so etwas darf sich Volksvertreter nennen. Es ist eine Schande für Deutschland und das Deutsche Volk, dass sojemand frei rumlaufen darf!

Gruß Preuße

Written by Preuße

23.06.08 um 11:57:55

Veröffentlicht in Gesellschaft, Nachrichten Inland, Parteien

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7 Antworten

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  1. Der betreffende Artikel stammt von 1988, Beck hat aber in den 90ern seine Haltung hierzu radikal geändert und tritt gegen den sexuellen Mißbrauch von Kindern ein. Nachzulesen auch auf seiner homepage.
    Gruß Willcox

    Willcox

    15.08.08 at 16:04:21

    • Beck mag – aus Karrierekalkül – seine ( veröffentlichte) Meinung zum Verbrechen der Kinderschändung geändert haben. Glaubhaft ist das nicht.
      Wer von Berufs wegen mit den Opfern von derartigen Sexualstraftaten konfrontiert ist, kann vor dem Zynismus, mit dem hier eine gemeinschädliche Sexualdevianz zum Diskursproblem mit „den Feministinnen“ verharmlost wird, nur Ekel und Verachtung empfinden.

      Es ist die Sprache der Unmenschen, die Beck hier verwandte.

      MAIER

      13.05.09 at 13:59:03

    • Hallo,
      hat man den Nazis ihre Parolen auch verziehen?
      Oder gelten mal wieder Sonderrechte für grÜne?
      Zu Beck kein weiterer Kommentar..
      Yogi

      yogi

      13.05.09 at 22:49:52

    • Ihm, Beck blieb ja nix weiter übrig, als seinen Standpunkt zumindest „offiziell“ zu ändern und „wie es innen aussieht geht keinen etwas an“. Wer an die „Fleischtöpfer der Nation“ will, muss nun einmal Kompromisse schliessen. Doch auch, oder gerade für Beck gilt: „Einmal Volksverderber immer Volksverderber“!

      politikverdrossen

      20.05.09 at 21:16:17

  2. Wäre er bei einer rechten Partei, dann wäre er mundtot gemacht worden.

    preuse

    18.08.08 at 13:41:08

  3. is klar nachdem ihm klar wurde das er in die Öffentlichkeit will, sprich in die Politik, mußt er schleunigst eine andere Meinung vertreten! Die Grünen scheinen ein Sammelbecken für Pädophile zu sein, siehe Daniel Cohn-Bendit:

    http://www.schweizerzeit.ch/0501/kinder.htm

    Paul

    28.05.09 at 08:17:08

  4. Nachtrag: Die Pädophilenpartei „Grüne“ hat am 30.8. 2009 in Köln >21%
    der Wählerstimmen bekommen! Deutsche Untertanen wollen anscheinend Kindersex… also bitte, können sie haben. Schwuchtel Beck liegt also richtig. Tschüss, deutsche Zipfelmütze (verdient!!!)
    Yogi

    Yogi.Baer

    31.08.09 at 10:19:55


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